Man unterscheidet zwar grundsätzlich zwischen einer medizinischen Indikation (Begründung), für ein Bleaching und der Zahnaufhellung aus kosmetischen Gründen, tatsächlich jedoch geht es in beiden Fällen darum, dass die PatientInnen sich wieder wohler mit sich selbst fühlen können und ein möglicherweise vorhandener Leidensdruck entfällt. Trotzdem ist es vor Beginn einer Behandlung wichtig, die jeweilige Indikation festzustellen, da nur bei einer festgestellten, therapeutischen Notwendigkeit die Umsatzsteuerpflicht für die PatientInnnen entfällt. Es empfiehlt sich unbedingt einen Facharzt wie Dr. Schlimbach aufzusuchen, um eine sachgemäße Aufhellung der Zähne zu gewährleisten. Von der Selbstbehandlung ohne ärztlichen Befund und Anleitung raten wir vom Praxisteam Dr. Schlimbach ab. Auch wenn diverse Präparate zur Zahnaufhellung im freien Handel verfügbar sind, sollte im Namen der Zahngesundheit nicht auf den Arztbesuch verzichtet werden.
Unerwünschte Verfärbungen der Zähne können von außen und innen entstehen. Der Genuss von Tabak, Alkohol, Tee, Kaffee, Fruchtsäften und einigen anderen Lebensmitteln kann den Zahn verfärben. Von innen entstehen Verfärbungen durch die Auswirkungen einiger Medikamente (z.B. eisen- oder nitrathaltige Präparate), durch Karies, das Absterben des Zahnmarks, extreme Mangelernährung oder andere Ursachen. Häufig lassen sich von außen entstandene Verfärbungen auch mithilfe von Pulverstrahlgeräten oder Polierpasten beseitigen, sodass eine Bleichtherapie nicht immer notwendig ist. Auch hier berät Dr. Schlimbach seine PatientInnen ehrlich und gewissenhaft, sodass immer die geeignete Therapie gefunden werden kann.
Je nach Befund kommen verschiedene Methoden zum Einsatz, um die Zähne wieder aufzuhellen. Zur Aufhellung avitaler, also zuvor wurzel- behandelter und damit jetzt ‚toter‘ Zähne, nutzt man heute die sogenannte Walking-bleach-Technik. Der Zahn wird durch den bereits aus der Wurzelbehandlung resultierenden, noch vorhandenen Kanal in der Zahnkrone mit einem Gel gefüllt, das aus einem Gemisch aus Natriumperborat-(tetrahydrat) und destilliertem Wasser (bzw. 3% H2O2) besteht. Der Zahn wird mit einer dichten, provisorischen Füllung für 3-5 Tage verschlossen. In dieser Zeit kann das verfüllte Bleichmittel in den Zahn wirken. Für ein optimales Ergebnis ist es häufig notwendig, diese Prozedur zu wiederholen. Untersuchungen haben gezeigt, dass es bei sachgemäßer Anwendung zu keiner Versprödung der behandelten Zähne kommt, jedoch kann es geschehen, dass der Zahn geschwächt wird.
Anders als bei avitalen Zähnen, können vitale, gesunde Zähne von außen behandelt werden. Dr. Schlimbach bietet seinen PatientInnen das Power Bleaching oder auch In-office-Bleaching an. Dabei wird das Aufhellungsmittel direkt auf die Zähne aufgetragen und verbleibt dort für ca. 15-45 Minuten. Das Mittel besteht in der Regel aus 10-15%igem Carbamidperoxid in Gelform und wird seit langem als orales Antiseptikum in der Zahnheilkunde verwendet. Es besteht auch grundsätzlich die Möglichkeit, ein solches Gel unter strenger Aufsicht des Facharztes über einen Zeitraum von einigen Tagen selbst zu Hause zu verwenden, die In-office-Methode bietet die Vorteile einer immer fachgemäßen Durchführung des Bleachings sowie die Möglichkeit, im Wirkstoff höher bemessene Gels zu verwenden.
Neben Schleimhautirritationen können eine Überempfindlichkeit der Zähne, eine reduzierte Oberflächenhärte und andere Nebenwirkungen auftreten. Zur Vermeidung meist unnötiger und mitunter gefährlicher Komplikationen, sollten PatientInnen unbedingt ihren Facharzt aufsuchen, wenn sie ein noch schöneres Lächeln haben wollen. Dr. Schlimbach und sein Team beraten ihre PatientInnen offen, ehrlich & gewissenhaft und sorgen dafür, dass ihr Lächeln noch schöner wird.
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