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Zahnzusatzversicherungen – Was Sie dazu wissen sollten Teil 1
27. Mai 2016
Der Zahnarzt der Zukunft – Teil 1
29. Juni 2016

Im ersten Teil unseres Specials zu Zahnzusatzversicherungen ging es um die Frage, was eine Zahnzusatzversicherung eigentlich ist. Heute möchten wir von der Zahnarztpraxis Dr. Schlimbach Ihnen einige Tipps geben, auf was Sie besonders achten sollten, bevor Sie eine Zahnzusatzversicherung abschließen. Mangels standardisierter Vorgaben unterscheiden sich die Vertragsbedingungen Teil erheblich, sodass Vergleiche sich extrem schwierig gestalten.

Dr. Schlimbach: Bei Zahnzusatzversicherungen unbedingt beachten

…sollten Sie die folgenden Punkte:

  • Oft wird der Versicherungsschutz erst einige Zeit nach Vertragsabschluss wirksam (die sogenannte Sperrfrist)
  • Jährliche Obergrenzen für Erstattungsbeträge sind ebenfalls häufig zu finden, besonders aufwändige und umfangreiche Behandlungen & Gebisssanierungen sind dann meist nicht abgedeckt
  • Die meisten Anbieter kommen nicht für den Ersatz von bereits zum Abschluss des Vertrags fehlenden Zähnen auf. Auch die bereits vom Zahnarzt zur Therapie vorgeschlagenen oder sich bereits in Behandlung befindenden Zähne werden in aller Regel nicht von der Versicherung ersetzt oder bezuschusst.
  • Vor Beginn des Versicherungsverhältnisses lassen viele Anbieter eine Bestandsaufnahme vom Zustand Ihrer Zähne anfertigen, um nur für zukünftige Schäden aufkommen zu müssen. Manche Anbieter verzichten auch auf eine solche Überprüfung und verlangen dann im Schadensfall nachträglich Ihre Krankenakten zur Einsicht von Ihrem Zahnarzt. Dafür lassen diese Anbieter sich zuvor bei Vertragsabschluss das Recht darauf von Ihnen unterzeichnen.
  • In den Verträgen der Versicherer ist es ebenfalls üblich, die Erstattungskosten bzw. -Leistungen in Prozent auszudrücken. Hier ist jedoch höchste Vorsicht geboten! Achten Sie genau darauf, auf was sich die Prozentangeben genau beziehen, also wieviel Prozent von was? Manche orientieren sich am Zuschuss der Krankenkassenzuschüsse, andere am gesamten Rechnungsbetrag. Vorzuziehen ist hier meist der Versicherer, der sich in seinen Angaben auf den gesamten Rechnungsbetrag bezieht.
  • Einige Versicherer gehen in ihren Verträgen und den darin enthaltenen Berechnungen pauschal davon aus, dass Sie den Höchstbonus der Krankenkassen auf Ihre Zahnvorsorge bekommen. Selbst, wenn das nicht der Fall ist.

Wir von der Zahnarztpraxis Dr. Schlimbach hoffen, dass wir Ihnen mit unseren Tipps bei der Entscheidung für oder gegen eine Zahnzusatzversicherung helfen konnten. Bitte recherchieren Sie in jedem Fall gründlich die Angebote und wägen sie sorgfältig Ihre Entscheidung ab.

Viele Grüße,

Ihr Praxisteam Dr. Schlimbach.

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