Wie so vieles in der Welt der Medizin und der Wissenschaften generell, war die positive Wirkung von Mundspülungen bzw. Mundspüllösungen bislang sehr umstritten. Dabei ging es zum einen um die Wirksamkeit der Fluoridierung der Zähne, zum anderen jedoch auch um die erfolgreiche oder eben -lose Prävention von Gingivitis (einer bakteriell verursachten Entzündung des Zahnfleischs). Mittlerweile scheint Licht ins Dunkel gekommen zu sein. Sozusagen ‚offiziell‘ wird dies durch das Erscheinen einer sogenannten S3-Leitlinie für (Zahn-) Ärzte im November 2018.
Wir von der Zahnarztpraxis Dr. Schlimbach möchten interessierten PatientInnen und LeserInnen den neuesten Stand in Sachen Mundspüllösungen natürlich nicht vorenthalten.
Die Zusammenarbeit zahlreicher Fachgruppierungen führte zur Veröffentlichung der Leitlinie und der darin enthaltenen Erkenntnisse. Das Papier stellt fest, dass die Maßnahmen zur Prävention von Parodontose, Karies & Gingivitis im Bevölkerungsquerschnitt bei weitem nicht ausreichend sind. Sprich: Die regelmäßige und korrekte Verwendung von Zahnbürste(n), Zahnseide & Co. wird immer noch von zu wenigen Menschen beachtet.
Dass auch die Mundspülung ein integraler Bestandteil der eigenen Zahn- und Mundhygiene sein sollte oder zumindest kann, stellt die Leitlinie für Zahnärzte recht deutlich klar.
„Dem mechanischen Management des mikrobiellen Biofilms durch die Zahnbürste und interdentale Hilfsmittel kommt (…) die Hauptrolle der Mundhygiene zu.“ heißt es zunächst. Doch dann:
„Allerdings kann aus den epidemiologischen Daten gesehen werden, dass mit mechanischen Mundhygienemaßnahmen häufig nicht das Niveau erreicht wird, das notwendig ist, um die parodontalen Erkrankungen zu vermeiden und/oder zu therapieren.“ – Im Klartext: Nur Zähneputzen und Zahnzwischenräume-freihalten ist nicht ausreichend. Und so geht es weiter:
„Die zusätzliche Anwendung von chemischen Hilfsmitteln wird hier häufig empfohlen, z. B. durch antibakterielle Mundspüllösungen als Ergänzung zum mechanischen Biofilmmanagement oder auch in bestimmten Fällen als Ersatz für die Hemmung der Plaqueneubildung.“
…schneiden gut in der Betrachtung der bislang vorliegenden Studien ab. Allerdings ist für diesen Bereich die Datenbasis auch sehr groß, auf die bei den Forschungen zurückgegriffen werden kann.
„Gegenüber CHX (Chlorhexidin – der Verfasser) und Aminfluorid/Zinnfluorid (ASF) treten auch bei einer Langzeitanwendung keine oralen Verfärbungen auf.“ heißt es in der Leitlinie.
Dass sowohl CHX, als auch ätherische Öle einen wichtigen Beitrag zur Zahnprävention leisten können, wird ebenfalls festgestellt. Gestützt wird dies durch mehrere, unabhängige Untersuchungen. In einer Studie der Universität Rio Grande do Sul, Porto Alegre, Brasilien aus dem Jahr 2016 heißt es:
„Mundspülungen, welche ätherische Öle enthalten, sollten bei der Plaque-Kontrolle die erste Wahl als Ergänzung zur selbst durchgeführten mechanischen Reinigung der Zähne sein.“
(Übersetzung aus dem Englischen seitens Verfasser)
Die S3-Leitlinie wurde im Jahr 2018 veröffentlicht, finden können Sie diese als PDF-Download auf den Seiten der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde – DGZMK.
Viele Grüße,
Ihr Praxis-Team Dr. Schlimbach.
Quellen für diesen Artikel:
https://www.dgzmk.de/uploads/tx_szdgzmkdocuments/LL_2__083-016__Final_Langversion_11_2018.pdf
https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/27628316
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